Ablauf/ Organisation/ Abrechnung

In einem Erstgespräch oder einer Sprechstunde, die telefonisch oder per Mail mit uns vereinbart werden kann, geht es zunächst darum, einander kennen zu lernen, zu prüfen, „ob die Chemie stimmt“. Auf dieser Grundlage werden erste probatorische Sitzungen vereinbart, in denen es darum geht, ein gutes Verständnis der Problematik zu erlangen und darauf aufbauend Therapieziele und einen Therapieplan zu entwickeln. Die Therapie erfolgt dann entweder in Form einer Kurzzeittherapie über 12-25 Stunden oder in Form einer Langzeittherapie, die dann verfahrensabhängig zwischen 60 und 100 Stunden andauert.

In unserer Praxis ist es möglich über die gesetzliche sowie die private Krankenkasse einzeltherapeutische Gespräche sowie Gruppentherapien abzurechnen.

Gesetzlich Krankenversicherte benötigen für die Vorgespräche lediglich ihre Chipkarte. Die Abrechnung von Patienten, die privat versichert sind, ist natürlich ebenfalls kein Problem. .

Privatpatienten sollten sich im Vorwege informieren, in welchem Umfang Psychotherapieleistungen in ihrem individuellen Versicherungstarif übernommen werden.

Für Patienten besteht außerdem neuerdings die Möglichkeit, sich im Rahmen einer oder mehrerer Sprechstunden zu allgemeinen Fragen und zur Orientierung bezüglich einer Psychotherapie beraten zu lassen und erste diagnostische Gespräche zu führen. Hier sind kurzfristige Termine möglich! Sprechstundentermine gehen aber nicht automatisch in eine anschließende psychotherapeutische Behandlung über, da dies aus kapazitären Gründen nicht immer möglich ist.


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Falls es nach eingehender Klärung auf beiden Seiten zu einer Vereinbarung für eine folgende Psychotherapie kommt, wird ein Antrag an die Krankenkasse gestellt, der in der Regel bewilligt wird.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Gesprächstermine selbst zu bezahlen.

Für sehr kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Therapiestunden berechnen wir unabhängig von der Krankenkassenvereinbarung ein privat zu zahlendes Ausfallhonorar.